Seit 2014 werden die in Versuchstierhaltungen gezüchteten und zu Tierversuchszwecken importierten Tiere erfasst und in einer Übersichtstabelle ausgewiesen.
In einer Versuchstierhaltung werden Tiere ausschliesslich für den Tierversuchsbereich gehalten und gezüchtet. Versuchstierhaltungen unterliegen der Tierschutzgesetzgebung. Wer eine Versuchstierhaltung führen will, d.h. Versuchstiere züchten und halten will, braucht eine kantonale Bewilligung. Eine zusätzliche Bewilligung benötigt, wer gentechnisch veränderte Tiere mit anerkannten Methoden nach Art. 142 Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) züchtet. Jede bewilligte Versuchstierhaltung muss mindestens einmal jährlich vom kantonalen Veterinärdienst kontrolliert werden. In den bewilligten Betrieben werden überwiegend Labornager (v. a. Mäuse und Ratten), aber auch Kaninchen, Fische, Hunde, Katzen und Primaten gehalten. Die Verantwortlichen der Versuchstierhaltungen sind verpflichtet, den kantonalen Behörden die Anzahl der in ihrem Betrieb geborenen Tiere (beim Absetzen gezählt) und die Anzahl der aus dem Ausland importierten Tiere zu melden (Art. 29 Abs. 1 Bst. a und b Tierversuchsverordnung; SR 455.163).
Gesamthaft wurden 2023 in 163 Versuchstierhaltungen rund 1 Mio. Tiere gezüchtet und rund 210 000 Tiere importiert. Dies sind rund 4 % weniger Tiere als im Vorjahr, welche in schweizerischen Versuchstierhaltungen geboren und importiert wurden. Rund 82 % der Tiere waren Mäuse, gefolgt von Fischen (13 %) und Ratten (4 %).
Im Jahr 2023 wurden rund 37 000 Mäuse weniger in Versuchstierhaltungen geboren und rund 9 000 mehr importiert. Gesamthaft wurden rund 750 000 gentechnisch veränderte Mäuse in Versuchstierhaltungen geboren oder importiert (Abb. 14). Nachkommen aus Linien oder Stämmen mit gentechnisch veränderten Tieren gelten als gentechnisch verändert, bis nachgewiesen ist, dass sie die genetische Veränderung des Elterntieres nicht tragen.
Da 595 305 Tiere im Jahr 2023 in Tierversuchen eingesetzt wurden, ist festzustellen, dass viele Tiere, die in Versuchstierhaltungen geboren wurden, nicht in Tierversuchen eingesetzt wurden. Dies liegt zu einem grossen Teil daran, dass bei der Zucht neuer gentechnisch veränderter Tiere aufgrund der Vererbungsgesetze auch Tiere entstehen, die nicht die für den Versuch erforderliche genetische Eigenschaft tragen. Tiere, die nicht in Versuchen eingesetzt wurden, wurden entweder für die Zucht weiter-verwendet oder zum grössten Teil euthanasiert. Eine geringe Anzahl von Versuchstieren wird an private Tierhalter und Tierhalterinnen abgegeben. Die genaue Anzahl der gezüchteten Tiere, die nicht in Tierversuchen verwendet wurden und in Versuchstierhaltungen getötet wurden / verendet sind oder an Dritte abgegeben wurden, kann aus den Meldepflichten der Versuchstierhaltungen nicht ermittelt werden.