Publikation der abgeschlossenen Versuche

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat als zuständige Bundesbehörde nach Artikel 20a, Abschnitt 1 des Tierschutzgesetzes vom 16. Dezember 2005 (SR 455; TSchG) den Auftrag, nach deren Abschluss die Kernangaben über Tierversuche zu veröffentlichen.

Gemäss Art. 145a der Tierschutzverordnung veröffentlicht das BLV nach Abschluss eines Tierversuchs folgende Daten:

  • Den Titel und die Fragestellung des Versuchs;
  • Das Fachgebiet;
  • Den Versuchszweck nach international anerkannter Einteilung;
  • Die Tiere pro Tierart; und
  • Den Schweregrad der Belastung.

Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV

Veröffentlicht werden die Angaben zu den Tierversuchen, die nach dem 1. Mai 2014 beendet worden sind (Datum Inkrafttreten von Artikel 20a TSchG).

Die Daten werden regelmässig publiziert und als Excel-Liste zum Download bereitgestellt. Die Liste enthält alle Informationen, die am Ende eines Tierversuchs veröffentlicht werden müssen und kann mit entsprechenden Suchfiltern gezielt abgefragt werden (z. B. Suche nach Tierarten, nach Fachgebiet, Versuchszweck.).

Unterschied zwischen der jährlichen Statistik (Art. 36 TSchG) und der Publikation der abgeschlossenen Versuche (Art. 20a TSchG)

Es ist wichtig, zwischen der jährlichen Statistik und der Publikation der abgeschlossenen Versuche zu unterscheiden. In der seit mehr als 30 Jahren publizierten jährlichen Statistik sind die Anzahl Einsätze von Tieren im Rahmen von Tierversuchen im Laufe eines Jahres (1. Januar bis 31. Dezember) erfasst.

Eine Tierversuchsbewilligung ist höchstens 3 Jahre gültig. Werden Tiere mehrere Jahre in Folge im gleichen Versuch eingesetzt, werden sie in jedem Jahr erneut in der jährlichen Statistik gezählt.

Dagegen werden sie in der Publikation der abgeschlossenen Versuche nur ein einziges Mal ausgewiesen. Ein Vergleich zwischen den Jahren ist bei der Publikation der abgeschlossenen Versuche auch deshalb nicht angezeigt, weil der Schlussbericht über einen Tierversuch manchmal nicht mehr im gleichen Jahr eingereicht wird, in dem die Bewilligung abgelaufen ist, sondern erst im Folgejahr

Tabelle 2024

Unter folgendem Link finden Sie die Liste der Angaben nach Beendigung eines Tierversuchs: